Ihre Rechte
Der Mutterschutz
Das Mutterschutzgesetz gilt zunächst für alle Personen, die schwanger sind, ein Kind geboren haben oder stillen – und in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Es schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Zeit der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit.
Mutterschutz nach der Geburt: Derzeit gelten mutterschutzrechtliche Bestimmungen nur, wenn es sich um eine defi nierte Totgeburt handelt, oder das Kind nach Geburt verstorben ist. Für Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben, greifen die Schutzbestimmungen derzeit nicht. Diese rechtliche Unterscheidung wird aktuell hinterfragt mit dem Ziel eine gestaffelte Schutzregelung nach Schwangerschaftswoche zu treffen.
Mutterschutzfrist: Im Fall einer Totgeburt oder beim Tod des Kindes nach der Geburt gilt die allgemeine Schutzfrist nach Geburt laut Mutterschutzgesetz mit der Dauer von 8 Wochen – im Falle einer attestierten Frühgeburt (vor abgeschlossener 37. SSW oder einem Geburtsgewicht von unter 2500g) verlängert sich die Schutzfrist auf 12 Wochen nach errechnetem Entbindungstermin. So kann es zu einer Schutzfrist von 14 bis zu 18 Wochen kommen. Kommt das Kind noch vor Beginn der Mutterschutzfrist, schließt sich die 18wöchige Schutzfrist an den realen Geburtstermin an.
In dieser Zeit erhalten Arbeitnehmer:innen Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse und den Arbeitgeberzuschuss zum Ausgleich ihres regulären Einkommens. Auf Wunsch der Betroffenen darf sie frühestens zwei Wochen nach der Entbindung wieder arbeiten. Diese Entscheidung ist jederzeit widerrufbar.
Der Mutterschutz nach Fehlgeburt: Bei dem Verlust eines Kindes vor der 24. Woche, bzw. bei einem Gewicht unter 500 Gramm gelten gestaffelte Schutzfristen.
Fehlgeburt ab der 13. Woche: bis zu zwei Wochen Mutterschutz
Fehlgeburt ab der 17. Woche: bis zu sechs Wochen Mutterschutz
Fehlgeburt ab der 20. Woche: bis zu acht Wochen Mutterschutz

Termine
15.10.2025
Weltsternenkindertag
>>> weitere Termine
Hebammenhilfe
Schwangere Personen können sich jederzeit an eine Hebamme wenden. Hebammen begleiten während der Schwangerschaft, bei der Geburt und im Wochenbett – und darüber hinaus mit ihren vielfältigen Angeboten.
Hebammen begleiten ganzheitlich – auch dann, wenn die Schwangerschaft ein jähes und trauriges Ende erlebt und das Kind nicht lebend zur Welt kommt. So sind sie da zur Begleitung von stillen Geburten, zur Nachsorge und Rückbildung.
Pflegeversicherung
Galt ein Kind als „lebend geboren“ begründet dies die sogenannte „Elterneigenschaft“ und hat zur Folge, dass Eltern einen geminderten Satz in der Pflegeversicherung zahlen müssen.
Betroffene in unserer Region.
Im Jahr 2022 wurden am Klinikum Aschaffenburg 11 Kinder tot geboren, bzw. sind kurz nach der Geburt verstorben.
72 Sternenkinder mit einem Geburtsgewicht von unter 500 Gramm wurden im Rahmen des „Abschieds in Würde“ – in gemeinsamen Zur-Ruhe-Bettungen durch das Klinikum auf dem Waldfriedhof Aschaffenburg beigesetzt.
Davon wurden 43 im Klinikum Aschaffenburg entbunden, 24 in der Frauenklinik am Ziegelberg und 5 in der Helios-Klinik in Erlenbach.

